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Mein Bett – mein Reich?
Im mittelalterlichen Bürgertum war es ein klar definiertes Recht der Braut das eigene Bett mit in die Ehe und somit in den Hausstand zu bringen. Damit dokumentierte sie, dass die Ehe auf ihrem ureigenen Territorium vollzogen wurde. Damit war die Bettstatt eine Art Reservat für weibliche Rechte – denn sonst war es mit dem Thema Gleichberechtigung ja eher miserabel bestellt.
Die heute so verpönte Aussteuer war also durchaus auch ein Dokument für das Recht der (Haus-)Frau – ebenso wie die Darstellung ihres eigenen Vermögens, das sie selbst verwaltete und bis zu ihrem Tod in Alleineigentum besaß.